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Sternenflotten Direktiven
1. Direktive
(Hauptdirektive)Nichteinmischung in die Entwicklung fremder Zivilisationen
Beim Kontakt mit einem Planeten der in seiner Zivilisation Fortschritte macht,
ist es einem Offizier der Raumflotte untersagt, sich in die gesellschaftliche
Entwicklung des Planeten einzumischen, Hinweise über Weltraum, andere Planeten
oder fortgeschrittenere Zivilisation zu geben.
2. Direktive
Schutz fremder intelligenter Lebewesen
Unter keinen Umständen, auch nicht, um sich oder das Leben seiner Besatzung zu
schützen, darf ein Offizier der Sternenflotte einer intelligenten Lebensform
vorsätzlich Schaden oder Verletzungen zufügen, außer wenn eine solche Handlung
im Interesse der Hauptdirektive benötigt wird.
3. Direktive
Schutz fremder intelligenter Lebewesen
Es ist die Pflicht eines Offiziers, sich mit allen Hilfsmitteln seines Kommandos
zu bemühen, um die Leben intelligenter Lebensformen zu beschützen, auch wenn er
dabei sich selbst oder sein Schiff in Gefahr bringt. Tätigkeit oder Untätigkeit,
die indirekt einer intelligenten Lebensform Schaden zufügt, ist eine
gleichwertige Verletzung wie Verstoß gegen die Direktive 2.
4. Direktive
Befolgung der Befehle Vorgesetzter
Ein Offizier soll die ihm gesetzlich gegebenen Befehle seiner Vorgesetzten nach
seinen besten Kräften befolgen und ausführen, außer wenn sich diese gegen die
Direktiven 1, 2 und 3 wenden.
5. Direktive
Schutz der Föderation
Ein Offizier soll seine gesamte Kraft einsetzen, um die Sicherheit der Vereinten
Föderation der Planeten, dessen Mitgliedsplaneten, deren Vertreter und die
Sternenflotte zu beschützen, außer wenn diese Handlungen gegen die 1., 2., 3.
oder 4. Direktive verstoßen.
6. Direktive
Selbstzerstörung bei Verseuchung
Wenn das gesamte Bordpersonal eines Schiffes umgekommen ist, oder am Ende von 24
Stunden durch eine Krankheit handlungsunfähig geworden ist, sollte das Schiff
zerstört werden, um andere Lebensformen oder Schiffe vor der Verseuchung zu
bewahren.
7. Direktive
Quarantäne von Talos IV (bereits aufgehoben)
Unter welchen Bedingungen auch immer, sei es ein Notfall oder etwas anderes, ist
es einem Schiff der Föderation verboten, Talos IV zu besuchen. Nicht befolgen
dieses Befehls zieht die Todesstrafe nach sich.
8. Direktive
Verbot des Eintritts in Klingonisches/Romulanisches Gebiet
Keinem Föderationsschiff ist es erlaubt, in das Romulanische Sternenimperium
einzutreten, außer wenn dieser Verstoß durch die Direktiven 1-5 gerechtfertigt
ist. Notiz: Im Jahr 2297 Direktive geändert.
9. Direktive
Verbot des Anflugs von unter Quarantäne gestellten Planeten und
Sonnensystemen
Kein Föderationschiff darf einen Planeten oder ein Sonnensystem besuchen, das
von der Vereinten Föderation der Planeten unter Quarantäne oder-- kulturelles
Verbot gestellt wurde, außer wenn dieser Kontakt durch die Direktiven 1-5 nötig
wird.
10. Direktive
Verantwortung und Strafverfolgung
Ein Offizier der Sternenflotte ist unter den Gesetzen und Verordnungen der
Vereinten Föderation der Planeten, seiner Mitgliedsplaneten und seiner
Vertreter, die Sternenflotte eingeschlossen, verantwortlich. Er ist der
Bestrafung bzw. Strafverfolgung durch Außenautoritäten für jede Verletzung der
besagten Gesetze und Verordnungen unterworfen.
11. Direktive
Vertragsordnung und Hilfestellung für die Vertragspartner
Ein Offizier der Sternenflotte soll bei Verträgen und Vereinbarungen der
vereinten Föderation der Planeten und seiner Mitgliedsplaneten jede Hilfe oder
Beistand zur Verfügung stellen, die von den Unterzeichneten der besagten
Verträge und Vereinbarungen benötigt wird.
12. Direktive
Vorgehensweise bei ankommenden Schiffen ohne Kommunikationsmöglichkeit
Wenn sich ein Schiff nähert und eine Kommunikation mit diesem nicht möglich ist,
muß umgehend der kommandierende Offizier des Föderationsschiffs alamiert werden.
13. Direktive
Verbot der Informationsweitergabe an feindliche Lebewesen
Einem Offizier der Sternenflotte ist es verboten, Feinde der Vereinten
Föderation der Planeten mit Informationen oder ähnlichem zu unterstützen,
ebensowie Gruppen, die eine Gefahr für die Sicherheit der Föderation, seine
Mitgliedsplaneten oder seine Vertreter darstellen.
14. Direktive
Gebührliches Benehmen
Ein Offizier soll nicht in ein ungehöriges oder ungebührliches Benehmen
zurückfallen oder anderen Lebensformen ein offensives oder belästigendes
Verhalten zeigen.
15. Direktive
Beamen
Einem Offizier der Sternenflotte ist es verboten sich ohne eine bewaffnete
Eskorte in unsicheres Terrain zu begeben..
16. Direktive
Verurteilung an Bord
Ein Offizier kann von mindestens drei Offizieren von Kommandorang durch ein
Kriegsgericht an Bord verurteilt werden für Verbrechen, die er in Verletzungen
von allgemeinen Direktiven der Raumflotte oder von Gesetzen der Föderation
begangen hat.
17. Direktive
Kommandoübernahme bei Abwesenheit des kommandiernden Offiziers
In der Abwesenheit des kommandierenden Offiziers oder wenn dieser getötet wird,
als untauglich oder unfähig betrachtet wird, soll der ranghöchste Offizier, auch
wenn er nicht zum stehenden Bordpersonal gehört, das Kommando übernehmen.
18 Direktive
Verbot der Meuterei
Es ist einem Offizier verboten, eine Meuterei gegen seinen Vorgesetzten
anzuzetteln oder an ihr beteiligt zu sein.
19. Direktive
Pflichtentbindung
Ein Offizier kann jeder Zeit von seiner Pflicht entbunden werden, wenn er vom
Schiffsarzt oder von mindestens 2 Offizieren des Kommandostabs, die eine
zuständige Prüfung durchgeführt haben, medizinisch oder psychologisch für
untauglich befunden wird.
20. Direktive
Hilfe sowie Maßnahmen gegenüber Föderations- und anderen Schiffen
Föderationschiffe sollen jede Hilfe und Unterstützung geben, die von
registrierten privaten oder kommerziellen Schiffen der Vereinten Föderation der
Planeten gebraucht wird, und sie sind befugt, disziplinarische oder offensive
Handlungen gegen gesetztesbrechende Schiffe, die im Gebiet der Vereinten
Föderation der Planeten operieren, zu unternehmen.
21. Direktive
Verbot des Transportes illegaler Substanzen, Waffen; Beschlagnahme von
Schmuggelware
Einem Föderationsschiff ist es verboten, irgendeine Substanz oder Fracht, die
von der Föderation als illegal betrachtet wird, oder einen Menge, die illegal
ist, oder eine nicht von der Handelsbehörde der Föderation registrierte Waffe zu
transportieren. Föderationsschiffe sind bevollmächtigt, ein Schiff zu
durchsuchen, welches verdächtigt wird, Schmuggelware zu transportieren, die dann
beschlagnahmt werden kann.
22. Direktive
Hilfe für in der Entwicklung stagnierender oder von Nichteingeboreneren
beherrschten Planeten
Beim Kontakt mit einem Planeten, der in seiner Entwicklung oder Entfaltung keine
Fortschritte macht, der beherrscht oder auf eine andere Art von
Nichteingeborenen kontrolliert wird, darf ein Offizier Veränderungen in der
sozialen Struktur vornehmen, mit dem Ziel den besagten Planeten auf den Kurs in
eine technologische Zivilisation zu setzen.
23. Direktive
Vernichtung intelligenten Lebens
Die Vernichtung einer oder mehrer intelligenter Lebensformen ist nur erlaubt, um
einen Verstoß gegen die Hauptdirektive zu verhindern, und auch nur falls keine
andere Möglichkeit zur Verhinderung dieses Verstoßes zur Verfügung steht.
24. Direktive
Vernichtung des gesamten intelligenten Lebens auf einem Planeten
Die Vernichtung des gesamten intelligenten Lebens auf der Oberfläche eines
Planeten ist nur dann genehmigt, wenn die Einwohner des besagten Planeten einen
schwerwiegenden Verstoß gegen die Hauptdirektive begangen haben. Solch eine
Aktion darf nur von einem kommandierendem Offizier vom Rang eines Captains oder
höher befohlen werden. Der Offizier trägt die alleinige Verantwortung für diesen
Befehl.
Omega Direktive
Entdeckung und Zerstörung des Omega-Moleküls
Sternenflotten Captains und Flag Offiziers müssen die Sicherheit des Quadranten
durch die Bedrohung, die vom Omega-Molekül ausgeht, gewährleisten. Sobald die
Sensoren eine positive Erkennung des Omega-Moleküls in der Umgebung des Schiffes
feststellen, wird es den "Omega-Modus" inittieren. Dies sichert Navigations-,
Sensor-, Taktik- und Antriebssysteme. Nur der Captain des Schiffs oder ein Flag
Offizier kann die Omegasperre aufheben. Zugang zu den Sensorendaten, die über
den Omegaeffekt gesammelt wurden sind beschränkt auf Zugangsberechtigung 10.
Falls die Existenz von Omega bestätigt wurde, wird der Captain umgehend das
Sternenflottenkommando informieren. Information über dieses Phänomen darf nicht
an die Crew des Schiffs weitergegeben werden. Alle anderen Priotitäten sind
ungültig, bis die Bedrohung neutralisiert ist. Die Hauptdirektive kann während
dieser Mission verletzt werden, falls notwendig. Offensichtlicher Mißbrauch des
Omega-Moleküls muss unter vollständiger Ausschöpfung sämtlicher anderen
Direktiven der Sternenflotte verfolgt werden. Sollte eine - selbst minimale -
Verletzung der Hauptdirektive notwendig werden, so ist dies autorisiert und
ratsam. Falls das Sternenflottenkommando, aus welchen Gründen auch immer, nicht
kontaktiert werden kann, hat die Zerstörung sämtlicher entdekter Omega-Moleküle
höchste Priorität. Es erfolgt keine Aufzeichnung der Sensorlogbücher und die
persönlichen Aufzeichnungen des Captains müssen entweder verschlüsselt oder
gelöscht werden. |
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