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Die Temporalen Direktiven
1. Direktive
(Temporale Hauptdirektive)Verhinderung der Unterbrechung der Zeitline
Die Crew eines Zeitschiffs muß unter allen Umständen die Aufrechterhaltung der
bestehenden Zeitline gewährleisten.
2. Direktive
Schutz der Zukunft
Die Crew eines Zeitschiffs muß alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um die
bestehende Zukunft vor der Bedrohung durch temporale Anomalien oder Paradoxien
aus anderen Zeitrahmen zu bewahren.
3. Direktive
Wiederherstellung einer unterbrochenen oder veränderten Zeitlinie
Die Crew eines Zeitschiffs muß versuchen für den Fall einer bereits
eingetretenen Veränderung der Zeitlinie, diese Abweichung zu Korrigieren und ist
autorisiert zur Durchführung solcher Prozeduren auf einen angemessenen
Handlungsspielraum zurückzugreifen.
4. Direktive
Rekrutierung von Lebensformen eines anderen Zeitrahmens
Um die in Direktive 3 beschriebenen Reparaturprozeduren schnellstmöglich
durchzuführen, könnte es notwendig werden, Lebewesen aus anderen Zeitrahmen zu
rekrutieren. Die Crew eines Zeitschiffs ist autorisiert dies zu tun, solange
dadurch keine neuen Anomalien erzeugt werden und der kalkulierbare Schaden
kompensiert oder repariert werden kann.
5. Direktive
Eliminierung nicht kalkulierbarer Risiken
Sollte es als gesichert gelten, dass eine Anomalie nur durch Eliminierung einer
Komponente der Vergangenheit beseitigt werden kann, so ist die Crew eines
Zeitschiffs autorisiert eine entsprechende Operation durchzuführen. Jegliche
Kontaktaufnahme oder unnötige Verzögerungen sind hierbei untersagt.
6. Direktive
Notfallprozeduren
Sollte aufgrund eines Notfalls ein Mitglied einer Zeitschiffcrew in einem
anderen Zeitrahmen, als dem eigenen gefangen oder gestrandet sein, so hat dieses
Crewmitgleid bis zu seiner Rettung die Pflicht jeglichen unnötigen Kontakt zu
anderen Lebewesen zu vermeiden, sich den Zeitgegebenheiten anzupassen und eine
Fluchtmöglichkeit zu suchen. Mögliche technische Ausrüstungsgegenstände sind
entweder mit sich zu führen oder zu zerstören. |
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