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Die Temporalen Direktiven
1. Direktive
(Temporale Hauptdirektive)Verhinderung der Unterbrechung der Zeitline
Die Crew eines Zeitschiffs mu� unter allen Umst�nden die Aufrechterhaltung der
bestehenden Zeitline gew�hrleisten.
2. Direktive
Schutz der Zukunft
Die Crew eines Zeitschiffs mu� alle notwendigen Ma�nahmen ergreifen, um die
bestehende Zukunft vor der Bedrohung durch temporale Anomalien oder Paradoxien
aus anderen Zeitrahmen zu bewahren.
3. Direktive
Wiederherstellung einer unterbrochenen oder ver�nderten Zeitlinie
Die Crew eines Zeitschiffs mu� versuchen f�r den Fall einer bereits
eingetretenen Ver�nderung der Zeitlinie, diese Abweichung zu Korrigieren und ist
autorisiert zur Durchf�hrung solcher Prozeduren auf einen angemessenen
Handlungsspielraum zur�ckzugreifen.
4. Direktive
Rekrutierung von Lebensformen eines anderen Zeitrahmens
Um die in Direktive 3 beschriebenen Reparaturprozeduren schnellstm�glich
durchzuf�hren, k�nnte es notwendig werden, Lebewesen aus anderen Zeitrahmen zu
rekrutieren. Die Crew eines Zeitschiffs ist autorisiert dies zu tun, solange
dadurch keine neuen Anomalien erzeugt werden und der kalkulierbare Schaden
kompensiert oder repariert werden kann.
5. Direktive
Eliminierung nicht kalkulierbarer Risiken
Sollte es als gesichert gelten, dass eine Anomalie nur durch Eliminierung einer
Komponente der Vergangenheit beseitigt werden kann, so ist die Crew eines
Zeitschiffs autorisiert eine entsprechende Operation durchzuf�hren. Jegliche
Kontaktaufnahme oder unn�tige Verz�gerungen sind hierbei untersagt.
6. Direktive
Notfallprozeduren
Sollte aufgrund eines Notfalls ein Mitglied einer Zeitschiffcrew in einem
anderen Zeitrahmen, als dem eigenen gefangen oder gestrandet sein, so hat dieses
Crewmitgleid bis zu seiner Rettung die Pflicht jeglichen unn�tigen Kontakt zu
anderen Lebewesen zu vermeiden, sich den Zeitgegebenheiten anzupassen und eine
Fluchtm�glichkeit zu suchen. M�gliche technische Ausr�stungsgegenst�nde sind
entweder mit sich zu f�hren oder zu zerst�ren.
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