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    Sternenflotten_Direktiven

    Sternenflotten Direktiven

    1. Direktive

    (Hauptdirektive)Nichteinmischung in die Entwicklung fremder Zivilisationen

    Beim Kontakt mit einem Planeten der in seiner Zivilisation Fortschritte macht, ist es einem Offizier der Raumflotte untersagt, sich in die gesellschaftliche Entwicklung des Planeten einzumischen, Hinweise über Weltraum, andere Planeten oder fortgeschrittenere Zivilisation zu geben.

    2. Direktive

    Schutz fremder intelligenter Lebewesen

    Unter keinen Umständen, auch nicht, um sich oder das Leben seiner Besatzung zu schützen, darf ein Offizier der Sternenflotte einer intelligenten Lebensform vorsätzlich Schaden oder Verletzungen zufügen, außer wenn eine solche Handlung im Interesse der Hauptdirektive benötigt wird.

    3. Direktive

    Schutz fremder intelligenter Lebewesen

    Es ist die Pflicht eines Offiziers, sich mit allen Hilfsmitteln seines Kommandos zu bemühen, um die Leben intelligenter Lebensformen zu beschützen, auch wenn er dabei sich selbst oder sein Schiff in Gefahr bringt. Tätigkeit oder Untätigkeit, die indirekt einer intelligenten Lebensform Schaden zufügt, ist eine gleichwertige Verletzung wie Verstoß gegen die Direktive 2.

    4. Direktive

    Befolgung der Befehle Vorgesetzter

    Ein Offizier soll die ihm gesetzlich gegebenen Befehle seiner Vorgesetzten nach seinen besten Kräften befolgen und ausführen, außer wenn sich diese gegen die Direktiven 1, 2 und 3 wenden.

    5. Direktive

    Schutz der Föderation

    Ein Offizier soll seine gesamte Kraft einsetzen, um die Sicherheit der Vereinten Föderation der Planeten, dessen Mitgliedsplaneten, deren Vertreter und die Sternenflotte zu beschützen, außer wenn diese Handlungen gegen die 1., 2., 3. oder 4. Direktive verstoßen.

    6. Direktive

    Selbstzerstörung bei Verseuchung

    Wenn das gesamte Bordpersonal eines Schiffes umgekommen ist, oder am Ende von 24 Stunden durch eine Krankheit handlungsunfähig geworden ist, sollte das Schiff zerstört werden, um andere Lebensformen oder Schiffe vor der Verseuchung zu bewahren.

    7. Direktive

    Quarantäne von Talos IV (bereits aufgehoben)

    Unter welchen Bedingungen auch immer, sei es ein Notfall oder etwas anderes, ist es einem Schiff der Föderation verboten, Talos IV zu besuchen. Nicht befolgen dieses Befehls zieht die Todesstrafe nach sich.

    8. Direktive

    Verbot des Eintritts in Klingonisches/Romulanisches Gebiet

    Keinem Föderationsschiff ist es erlaubt, in das Romulanische Sternenimperium einzutreten, außer wenn dieser Verstoß durch die Direktiven 1-5 gerechtfertigt ist. Notiz: Im Jahr 2297 Direktive geändert.

    9. Direktive

    Verbot des Anflugs von unter Quarantäne gestellten Planeten und Sonnensystemen

    Kein Föderationschiff darf einen Planeten oder ein Sonnensystem besuchen, das von der Vereinten Föderation der Planeten unter Quarantäne oder-- kulturelles Verbot gestellt wurde, außer wenn dieser Kontakt durch die Direktiven 1-5 nötig wird.

    10. Direktive

    Verantwortung und Strafverfolgung

    Ein Offizier der Sternenflotte ist unter den Gesetzen und Verordnungen der Vereinten Föderation der Planeten, seiner Mitgliedsplaneten und seiner Vertreter, die Sternenflotte eingeschlossen, verantwortlich. Er ist der Bestrafung bzw. Strafverfolgung durch Außenautoritäten für jede Verletzung der besagten Gesetze und Verordnungen unterworfen.

    11. Direktive

    Vertragsordnung und Hilfestellung für die Vertragspartner

    Ein Offizier der Sternenflotte soll bei Verträgen und Vereinbarungen der vereinten Föderation der Planeten und seiner Mitgliedsplaneten jede Hilfe oder Beistand zur Verfügung stellen, die von den Unterzeichneten der besagten Verträge und Vereinbarungen benötigt wird.

    12. Direktive

    Vorgehensweise bei ankommenden Schiffen ohne Kommunikationsmöglichkeit

    Wenn sich ein Schiff nähert und eine Kommunikation mit diesem nicht möglich ist, muß umgehend der kommandierende Offizier des Föderationsschiffs alamiert werden.

    13. Direktive

    Verbot der Informationsweitergabe an feindliche Lebewesen

    Einem Offizier der Sternenflotte ist es verboten, Feinde der Vereinten Föderation der Planeten mit Informationen oder ähnlichem zu unterstützen, ebensowie Gruppen, die eine Gefahr für die Sicherheit der Föderation, seine Mitgliedsplaneten oder seine Vertreter darstellen.

    14. Direktive

    Gebührliches Benehmen

    Ein Offizier soll nicht in ein ungehöriges oder ungebührliches Benehmen zurückfallen oder anderen Lebensformen ein offensives oder belästigendes Verhalten zeigen.

    15. Direktive

    Beamen

    Einem Offizier der Sternenflotte ist es verboten sich ohne eine bewaffnete Eskorte in unsicheres Terrain zu begeben..

    16. Direktive

    Verurteilung an Bord

    Ein Offizier kann von mindestens drei Offizieren von Kommandorang durch ein Kriegsgericht an Bord verurteilt werden für Verbrechen, die er in Verletzungen von allgemeinen Direktiven der Raumflotte oder von Gesetzen der Föderation begangen hat.

    17. Direktive

    Kommandoübernahme bei Abwesenheit des kommandiernden Offiziers

    In der Abwesenheit des kommandierenden Offiziers oder wenn dieser getötet wird, als untauglich oder unfähig betrachtet wird, soll der ranghöchste Offizier, auch wenn er nicht zum stehenden Bordpersonal gehört, das Kommando übernehmen.

    18 Direktive

    Verbot der Meuterei

    Es ist einem Offizier verboten, eine Meuterei gegen seinen Vorgesetzten anzuzetteln oder an ihr beteiligt zu sein.

    19. Direktive

    Pflichtentbindung

    Ein Offizier kann jeder Zeit von seiner Pflicht entbunden werden, wenn er vom Schiffsarzt oder von mindestens 2 Offizieren des Kommandostabs, die eine zuständige Prüfung durchgeführt haben, medizinisch oder psychologisch für untauglich befunden wird.

    20. Direktive

    Hilfe sowie Maßnahmen gegenüber Föderations- und anderen Schiffen

    Föderationschiffe sollen jede Hilfe und Unterstützung geben, die von registrierten privaten oder kommerziellen Schiffen der Vereinten Föderation der Planeten gebraucht wird, und sie sind befugt, disziplinarische oder offensive Handlungen gegen gesetztesbrechende Schiffe, die im Gebiet der Vereinten Föderation der Planeten operieren, zu unternehmen.

    21. Direktive

    Verbot des Transportes illegaler Substanzen, Waffen; Beschlagnahme von Schmuggelware

    Einem Föderationsschiff ist es verboten, irgendeine Substanz oder Fracht, die von der Föderation als illegal betrachtet wird, oder einen Menge, die illegal ist, oder eine nicht von der Handelsbehörde der Föderation registrierte Waffe zu transportieren. Föderationsschiffe sind bevollmächtigt, ein Schiff zu durchsuchen, welches verdächtigt wird, Schmuggelware zu transportieren, die dann beschlagnahmt werden kann.

    22. Direktive

    Hilfe für in der Entwicklung stagnierender oder von Nichteingeboreneren beherrschten Planeten

    Beim Kontakt mit einem Planeten, der in seiner Entwicklung oder Entfaltung keine Fortschritte macht, der beherrscht oder auf eine andere Art von Nichteingeborenen kontrolliert wird, darf ein Offizier Veränderungen in der sozialen Struktur vornehmen, mit dem Ziel den besagten Planeten auf den Kurs in eine technologische Zivilisation zu setzen.

    23. Direktive

    Vernichtung intelligenten Lebens

    Die Vernichtung einer oder mehrer intelligenter Lebensformen ist nur erlaubt, um einen Verstoß gegen die Hauptdirektive zu verhindern, und auch nur falls keine andere Möglichkeit zur Verhinderung dieses Verstoßes zur Verfügung steht.

    24. Direktive

    Vernichtung des gesamten intelligenten Lebens auf einem Planeten

    Die Vernichtung des gesamten intelligenten Lebens auf der Oberfläche eines Planeten ist nur dann genehmigt, wenn die Einwohner des besagten Planeten einen schwerwiegenden Verstoß gegen die Hauptdirektive begangen haben. Solch eine Aktion darf nur von einem kommandierendem Offizier vom Rang eines Captains oder höher befohlen werden. Der Offizier trägt die alleinige Verantwortung für diesen Befehl.


    Omega Direktive

    Entdeckung und Zerstörung des Omega-Moleküls

    Sternenflotten Captains und Flag Offiziers müssen die Sicherheit des Quadranten durch die Bedrohung, die vom Omega-Molekül ausgeht, gewährleisten. Sobald die Sensoren eine positive Erkennung des Omega-Moleküls in der Umgebung des Schiffes feststellen, wird es den "Omega-Modus" inittieren. Dies sichert Navigations-, Sensor-, Taktik- und Antriebssysteme. Nur der Captain des Schiffs oder ein Flag Offizier kann die Omegasperre aufheben. Zugang zu den Sensorendaten, die über den Omegaeffekt gesammelt wurden sind beschränkt auf Zugangsberechtigung 10. Falls die Existenz von Omega bestätigt wurde, wird der Captain umgehend das Sternenflottenkommando informieren. Information über dieses Phänomen darf nicht an die Crew des Schiffs weitergegeben werden. Alle anderen Priotitäten sind ungültig, bis die Bedrohung neutralisiert ist. Die Hauptdirektive kann während dieser Mission verletzt werden, falls notwendig. Offensichtlicher Mißbrauch des Omega-Moleküls muss unter vollständiger Ausschöpfung sämtlicher anderen Direktiven der Sternenflotte verfolgt werden. Sollte eine - selbst minimale - Verletzung der Hauptdirektive notwendig werden, so ist dies autorisiert und ratsam. Falls das Sternenflottenkommando, aus welchen Gründen auch immer, nicht kontaktiert werden kann, hat die Zerstörung sämtlicher entdekter Omega-Moleküle höchste Priorität. Es erfolgt keine Aufzeichnung der Sensorlogbücher und die persönlichen Aufzeichnungen des Captains müssen entweder verschlüsselt oder gelöscht werden.

     


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